Editorial

 

 

 

In Hamburg können Versicherte der AOK und der BKK ihre Arzneimittelverordnungen von ihrem Hausarzt überprüfen lassen.* Bei diesem sogenannten »Arzneimittelcheck« wird ein Vertrag zwischen der Kasse und dem Hausarzt geschlossen, der den Hausarzt beauftragt, eine Bewertung aller verordneten Arzneimittel sowie eine Beratung des Patienten im Hinblick auf eine abgestimmte Arzneimitteltherapie mit dem Ziel der Vermeidung von Doppelverschreibungen sowie unerwünschter Neben- und Wechselwirkungen durchzuführen. Hierzu faxt die Krankenkasse einen Dokumentationsbogen an den Arzt, der Angaben des Versicherten und eine Aufzählung sämtlicher verordneter Arzneimittel der letzten Monate enthält. Der Arzt faxt nach Durchführung des Arzneimittelchecks den ausgefüllten Dokumentationsbogen an die Kasse zurück und erhält für diese Tätigkeit ein Honorar. Erreicht werden soll, dass die Patienten besser aufeinander abgestimmte – und möglicherweise weniger – Arzneimittel erhalten.

So gut dieser Vorschlag klingt, zeigt er aber auch auf, dass es anscheinend nicht allgemein üblich ist, dass die Hausärzte über die Medikation ihrer Patienten hinreichend informiert sind. Dies gehört meiner Meinung nach aber zu den wichtigsten Fragen der Anamnese und Betreuung. Nur durch die Auflistung der eingenommenen Medikamente ist schließlich die Bewertung von Wechsel- und Nebenwirkungen möglich. Diesen Arzneimittelcheck als Zusatzleistung anzusehen, befremdet doch sehr.

Auch wir Heilpraktiker lassen uns ja in unseren Praxen die Medikamentenliste des Patienten zeigen und weisen ihn bei Bedarf auf Unstimmigkeiten oder Unverträglichkeiten hin. Diese Aufgabe gewissenhaft durchzuführen, gehört für uns selbstverständlich zum Praxisalltag.

 

Christian Wilms